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...ist unbestritten ein wesentlicher Faktor in Infektionsprophylaxe und Qualitätssicherung. Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen niedergelassene Ärzte
verschiedensten Hygieneanforderungen. Patienten- und Personalschutz sind klar definiert. An erster Stelle steht der Hygieneplan. Dort sind Verfahren der Hände- und Flächendesinfektion sowie der
Instrumentenaufbereitung definiert.
Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist zu organisieren. Die Medizinproduktebetreiberverordnung fordert eine Instrumentenaufbereitung mit wirksamen Mitteln von der
Desinfektion bis zur Sterilisation in dokumentierter Form.
Dabei sind auch Validierungen bzw. Wirksamkeitsprüfungen von Aufbereitungsprozessen erforderlich, deren Durchführung durch die Gesundheitsaufsichtsbehörden abgefragt
werden. Sie können diese Prüfungen einmalig oder periodisch bei uns beauftragen.
Die im zahnärztlichen Bereich durch das Robert-Koch-Institut empfohlene Prüfung des Dentalwassers können Sie über uns beauftragen. Bitte rufen Sie uns an.
Alle Verbrauchsmaterialien für die Chargendokumentation von Sterilisations- und Desinfektionsgeräten erhalten Sie über unsere Partner-Firma CELSUS SERVICES GmbH &
Co. KG, Tel.: 06421 952795
Mindestanforderungen an die Kontrolle und Chargendokumentation von Kleinsterilisatoren hier
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