Arzt - und Zahnarztpraxen

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Leistungen für Arzt- und Zahnarztpraxen.

Die Anforderungen in der Qualitätssicherung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dabei werden regelmäßig und wiederholt verschiedenste Prüfungen durchgeführt.

Einige, wie beispielsweise der tägliche Einsatz von Chemoindikatoren für die Kontrolle von Sterilisationsprozessen, können vom Personal durchgeführt und direkt ausgewertet werden. Andere Untersuchungen, wie zum Beispiel die Prüfung des Betriebswassers aus Dentaleinheiten, müssen nach der Probenahme zur Auswertung an ein mikrobiologisches Labor geschickt werden.

Durch unser breites Spektrum an Untersuchungen decken wir einen großen Teil der erforderlichen Prüfungen ab.

Das Kostenlose Recall-System

Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen bieten wir Ihnen ein kostenloses Erinnerungssystem, unser Recall-System, an. Stehen solche Prüfungen an, werden Sie per E-Mail erinnert oder das Prüfmaterial automatisch verschickt.

Zum Abbestellen reicht ein Anruf oder eine E-Mail, Sie gehen keine feste Vertragsbindung ein! So verpassen Sie keine Prüfung.

Kundenbereich auf unserer Website

Der Kundenbereich bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Adressdaten zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Als weitere Funktion steht Ihnen die Verwaltung Ihrer Geräte- und Wasserprüfungen zur Verfügung. Hier können Sie schnell das Datum der letzten Prüfung einsehen und erfahren, wann die nächste Prüfung stattfinden könnte.

Steht eine Prüfung an, können Sie diese einfach über die Seite anfordern.

 

Fragen zu Prüfberichten

Sollten Sie Fragen zu Ihren Prüfberichten haben oder ein auffälliges Ergebnis besprechen wollen, sind wir von Montag bis Freitag telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Auffällige Befunde besprechen wir gern im telefonischen Kontakt und beraten Sie hinsichtlich möglicher Vorgehensweisen.

Ein Auszug unserer Leistungen für Arzt- und Zahnarztpraxen:

 

  • Untersuchung von Wasser aus Dentaleinheiten
  • Waschmaschinenprüfung (Läppchentest)
  • Umgebungsuntersuchungen mit RODAC Platten
  • Resteiweißbestimmung auf Instrumenten
  • Siegelnahtfestigkeitsprüfung von Sterilverpackungen (EN 868-5)
  • Biologische Prüfung Dampfkleinsterilisator
  • Biologische Prüfung RDG/Thermodesinfektor
  • Leitungsgebundene Trinkbrunnen- Prüfung nach DIN 6650-8

Unsere Leistung für Arzt- und Zahnarztpraxen

Profitieren Sie von unseren fairen Preisen, persönlicher Beratung, hoher Qualität und einer zügigen Bearbeitung. 

  • Untersuchung von Wasser aus Dentaleinheiten

    Die Untersuchung des Wassers aus Dentaleinheiten erfolgt nach der RKI Empfehlung "Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene (2006)".

    Laut RKI Empfehlung sollte die Koloniezahl bei 36°C Bebrütung und Legionellen in 1 ml untersucht werden. Einige Aufsichtsbehörden fordern auch die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa in 100 ml.

    Auch wenn dieser zusätzliche Parameter nicht immer gefordert wird, bietet es sich an, wenigstens die Screeninguntersuchung in 1 ml durchzuführen, da Pseudomonas aeruginosa neben seiner klinischen Bedeutung als Hospitalismus-Keim besonders schwer  aus Dentaleinheiten zu entfernen ist, wenn sich bereits ein Biofilm gebildet hat.

    Die Entnahme der Proben kann von qualifiziertem Praxispersonal selbst durchgeführt werden. Die Rücksendung der Proben an unser Labor muss gut gekühlt erfolgen. Während extremer Hitzeperioden sollten kein Probenversand erfolgen, da eine ausreichende Kühlung dann nicht gewährleistet wäre.

    Nutzen Sie unser kostenloses Erinnerungssystem und verpassen sie keine Prüfung.

  • Läppchentest - Prüfung der Wäscheaufbereitung in der Praxis

    Praxen, die ihre Schutzkleidung selbst waschen und nicht in eine zertifizierte Wäscherei geben, müssen nachweisen, dass der angewendete Waschprozess geeignet ist.

    Diese Forderung kann durch die regelmäßige Durchführung des Läppchentests (in Anlehnung an VAH-Methode) erfüllt werden.

    Die Indikatoren in den Wäschesäckchen werden einfach mitgewaschen und anschließend zurück an unser Labor geschickt.

    Bei Beauftragung unseres kostenlosen Erinnerungssystems wird Ihnen das Material in den von Ihnen definierten Abständen automatisch zugestellt. Zum Abbestellen reicht ein Anruf oder eine E-Mail, Sie gehen keinen langfristigen Vertrag ein.

  • Restprotein nach manueller oder maschineller Aufbereitung

    Praxen, die ihre Instrumente manuell aufbereiten, müssen nachweisen, dass die Reinigung erfolgreich durchgeführt wird.

    Diesen Nachweis erbringen Sie, wenn die quartalsweise Prüfung dreimal nacheinander keine Auffälligkeiten zeigt. Danach kann das Prüfintervall auf halbjährig erweitert werden.

    Bei der Prüfung handelt es sich um einen quantitativen Nachweis von Protein auf den Instrumenten. Hierfür werden die Instrumente mit 1%-iger SDS-Lösung gespült, welche die Proteine von den Instrumenten löst. Die gelösten Proteine können dann quantifiziert werden.

    Die Probenahme kann durch das qualifizierte Praxispersonal selbst durchgeführt werden. Die Restproteinkonzentration wird nach der Rücksendung bei uns im Labor gemessen. Im Anschluss bekommen Sie einen Prüfbericht mit Angabe der Proteinmenge je Instrument. Das Verfahren und die Richtwerte orientieren sich an der Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI.

    Auch wenn Sie maschinell aufbereiten, kann eine halbjährige Prüfung von Realinstrumenten zwischen den Validierungsterminen sinnvoll sein. Dies trifft besonders bei längeren Validierungsintervallen zu.

  • RDG- und Autoklavenprüfung mit Bioindikatoren

    Neben der thermoelektrischen Prüfung mit Datenloggern, wie bei der Validierung, gibt es  die Möglichkeit, ergänzend die mikrobiologische Prüfung durchzuführen.

    Gerade bei längeren Validierungsintervallen kann die Zwischenzeit mit der mikrobiologischen Prüfung überbrückt werden.

    Hierbei werden mit thermoresistenten Bakterien beladene Bioindikatoren in das RDG bzw. den Autoklaven gelegt und aufbereitet. Anschließend werden die Indikatoren an unser Labor geschickt und ausgewertet. Nach 7 Tagen steht das Ergebnis fest.

    Bei Beauftragung unseres kostenlosen Erinnerungssystems, wird Ihnen das Material in den von Ihnen definierten Abständen automatisch zugestellt. Zum Abbestellen reicht ein Anruf oder eine E-Mail, sie gehen keinen langfristigen Vertrag ein.

  • Siegelnahtfestigkeitsprüfung von Sterilverpackungen (EN 868-5)

    Um sterile Instrumente für medizinische oder zahnärztliche Behandlungen bereitzustellen, ist eine einwandfreie Versiegelung der Verpackung zu gewährleisten.

    Die Prüfung der Siegelnahtfestigkeit ist Teil der Validierung des Siegelnahtprozesses und soll einmal im Jahr durchgeführt werden.

    Wir führen die Prüfung nach der offiziellen DGSV-Leitlinie durch. Den Prüfbericht können Sie bei einer Begehung durch Aufsichtsbehörden vorlegen.

  • Trinkbrunnen: Prüfung nach DIN 6650-8

    Auch wenn der Name der zu überwachenden Geräte die Anwendung der Trinkwasserverordnung (TVO) implizieren könnte, so verhält es sich bei Trinkbrunnen i.d.R. anders:

    Nach §2 Anwendungsbereich der TVO, gilt diese nicht bei:

    Wasser, das

    a) sich in einem weiterführenden Apparat befindet, der

    aa) zwar an die Trinkwasser-Installation angeschlossen ist, aber entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist und

    bb) mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Sicherungseinrichtung ausgestattet ist und

    b) sich in Fließrichtung hinter der Sicherungseinrichtung nach Buchstabe a Doppelbuchstabe bb befindet.

    Quelle: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

    Sobald Wasser aus einer Trinkwasserleitung in ein Gerät fließt, um dort „behandelt“ zu werden, sei es gekühlt, „spritzig“ carbonisiert oder einfach nur „still“ gekühlt als Getränk bereitgestellt zu werden, ist es ein Lebensmittel und unterliegt der EU-Lebensmittelverordnung.

    Im Unterschied zu Untersuchungen im Rahmen der TVO, kann in diesem Fall der Betreiber selbst die Probe(n) entnehmen und an ein Labor seiner Wahl senden oder überbringen. Auch unterscheidet sich der Untersuchungsumfang der Proben deutlich von dem der TVO: Es werden keine Keimzahlen pro ml ermittelt und Indikatorkeime nicht in den TVO-typischen 100 ml untersucht, sondern in 250 ml. Dabei wird Wert auf die Abwesenheit von den typischerweise in solchen Geräten vorfindbaren Keimen wie Escherichia coli, coliformen Keimen, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Clostridien gelegt. Entsprechend hoch ist für diese Prüfung die Probenmenge: Sie liegt bei 1 Liter Wasser.

    Auf Wunsch können wir selbstverständlich auch die Keimzahl bei pro ml für Sie untersuchen.

  • Umgebungsuntersuchungen mit CASO Abklatschmedien

    Umgebungsuntersuchungen zur Darstellung der hygienischen Oberflächenbeschaffenheit nach desinfizierender Aufbereitung sind die einfachsten und gängigsten Hygieneprüfungen überhaupt. Sie erlauben, eine bereits validierte Aufbereitungsmethode, z.B. die Flächenaufbereitung eines hygienesensiblen Arbeitsplatzes zur Darstellung einer kontinuierlichen Hygienequalität zu überprüfen.

    Zum Einsatz kommen Rodac-Platten mit einer Abklatschfläche von ca. 25 cm². Die in unserem Labor eintreffenden Proben werden bebrütet und nach der Soll-Bebrütungszeit ausgewertet. Sofern Keime gewachsen sind, werden diese differenziert.

     

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