Krankenhäuser

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Leistungen für Krankenhaushygiene und Qualitätssicherung

Für Krankenhäuser ohne eigenes Hygienelabor bietet Celsus ein breites Spektrum an Prüfsystemen und den damit verbundenen Dienstleistungen an. Wir arbeiten dabei direkt mit den Krankenhaushygienikerinnen/-hygienikern und Hygienefachkräften der Einrichtungen zusammen.

Die Planung und Durchführung der Prüfungen sowie der jeweiligen Probenahme obliegt dabei üblicherweise den Hygienefachkräften vor Ort, während die Auswertungen in unserem Labor erfolgen. Die Prüfsets für die Untersuchungen vor Ort können unsererseits kurzfristig zur Verfügung gestellt und von Ihnen jederzeit angefordert werden. Bei Fragen zu den Untersuchungsergebnissen stehen wir der Krankenhaus-Fachabteilung beratend zur Seite.

Einen großen Teil von periodischen Prüfungen können Hygienefachkräfte auch in Zusammenarbeit mit unserem Prüfpersonal gemeinsam planen und durchführen, sofern die Fahrtzeit zur Einrichtung ca. eine Stunde nicht überschreitet. 

Manche Prüfungen erfordern teure Prüfgeräte mit regelmäßiger Kalibrierung, die nicht jedes Haus besitzt. Für zwei Prüfserien im Jahr lohnt es sich zumeist auch nicht, diese Geräte anzuschaffen. Eine externe Prüfung durch unser Labor ist hier in der Regel kosteneffizienter.

Zusammen mit vorgenannten Dienstleistungen kann auch die Entnahme von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung durch unsere dafür akkreditierten Probennehmer erfolgen. Wir arbeiten diesbezüglich mit einem anerkannten Trinkwasserlabor zusammen.

Seit über 25 Jahren betreuen wir Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Die Mehrzahl unserer Kunden begleiten wir seit der Gründung unseres Labors.

 

Ein Auszug aus unseren Leistungen für Krankenhäuser:

  • Umgebungsuntersuchungen CASO-Abklatsch
  • Waschmaschinen VAH-Methode/Läppchentest
  • Trinkwasserprobenahme nach TVO
  • Mehrtankspülmaschinen-Prüfung nach DIN 10510
  • Eintankspülmaschinen Prüfung nach DIN 10512
  • Endoskope - Prüfung der manuellen Aufbereitung
  • Steckbeckenspülen Prüfung nach DIN 15883
  • Trinkbrunnen-Prüfung nach DIN 6650-8
  • Badebeckenwasser-Prüfung
  • Tretbecken-Prüfung

Unsere Leistungen für Krankenhäuser

Erfahren Sie mehr über unsere Laborleistungen für Krankenhäuser.

  • Umgebungsuntersuchungen mit CASO Abklatschmedien

    Umgebungsuntersuchungen zur Darstellung der hygienischen Oberflächenbeschaffenheit nach desinfizierender Aufbereitung sind die einfachsten und gängigsten Hygieneprüfungen überhaupt. Sie erlauben, eine bereits validierte Aufbereitungsmethode, z.B. die Flächenaufbereitung eines hygienesensiblen Arbeitsplatzes zur Darstellung einer kontinuierlichen Hygienequalität zu überprüfen. Zum Einsatz kommen Rodac-Platten mit einer Abklatschfläche von ca. 25 cm². Die in unserem Labor eintreffenden Proben werden bebrütet und nach der Soll-Bebrütungszeit ausgewertet. Sofern Keime gewachsen sind, werden diese differenziert.

    Sie erhalten von uns auf Anforderung frische Nährböden in Dreifach-Steril-Verpackungen. Die Prüfmaterialien können somit auch in Reinräumen, wie z.B. OP-Bereichen eingesetzt werden.

  • Waschmaschinen VAH-Methode / Läppchentest

    Die Aufbereitung von Berufskleidung aus Gesundheitseinrichtungen unterliegt besonderen Anforderungen entsprechend der RKI-Richtlinie (Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“). Daher lassen Krankenhäuser ihre Mitarbeiter-Schutzkleidung für OP, Pflegebereiche oder Klinikküche häufig extern aufbereiten. Der jeweilige Dienstleister muss entsprechend nachweisen, dass er nach den Anforderungen der Richtlinie aufbereitet.

    Werden im kleinen Maßstab dennoch innerhalb einer Einrichtung Berufskleidung, textile Hilfsmittel usw. gewaschen und wieder zur Verfügung gestellt, muss die Einrichtung nachweisen, dass der Aufbereitungsprozess in Analogie zur RKI-Richtlinie erfolgt.

    Neben hygienisch adäquaten räumlichen Bedingungen, die in Zusammenarbeit mit der Hygieneabteilung zu verifizieren sind, sind die Waschmaschinen und die genutzten Programme bezüglich ihrer Leistung zu prüfen. Sie müssen gewährleisten, dass die aufbereitete Wäsche frei von Keimen ist, die Infektionen auslösen können.

    Bei uns kommen hierzu mikrobiologische Testverfahren zum Einsatz, die den Anforderungen der VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.) entsprechen. Bei der Auswertung der Proben wird neben den eingesetzten Testkeimen auch auf das Vorhandensein von Pseudomonas aeruginosa getestet. Sollte der Nachweis dieses problematischen Hospitalismuserregers positiv sein, teilen wir Ihnen das mit und beraten Sie gerne über mögliche Schritte zur Sanierung der Maschine.

     

    Diese Testsysteme können bei uns angefordert werden. Wie bei den meisten mikrobiologischen Prüfverfahren von maschineller und manueller desinfizierender Aufbereitung werden diese Tests in halbjährlichem Abstand durchgeführt.

  • Mehrtankspülmaschinen-Prüfung nach DIN 10510

    Mehrtankspülmaschinen sind komplexe Anlagen zur desinfizierenden Aufbereitung von Geschirr und anderen Küchenutensilien. Ihre hygienische Funktion hängt u.a. von der Qualität der Geschirr-Vorabräumung, Tank-Temperaturen, Desinfektions-Reiniger-Dosierung, Durchlaufzeit und Flotten-Nutzungsdauer ab.

    Das hygienische Ergebnis kann als ausreichend bezeichnet werden, wenn die Hygieneparameter der DIN 10510 erfüllt sind. Dies sind die Reduktion von Testindikatorkeimen auf Bioindikatoren, die ermittelten Keimzahlen von zehn geprüften Geschirr- und Besteckteilen sowie die mikrobiologische Qualität der letzten Spülflotte.

    Da Maschinen dieser Art aufgrund ihrer sehr intensiven Nutzung an 7 Tagen der Woche auch unerkannte Hygienemängel aufweisen können, die sich nicht unbedingt makroskopisch dem Anwender darstellen müssen, ist die mindestens halbjährliche Prüfung nach dieser Norm erforderlich.

    Wir bieten die für die Prüfung erforderlichen Prüfmittel als Komplettset inkl. Auswertung. Die Bereitstellung programmierter Aufzeichnungssysteme für die Temperaturaufzeichnung bedarf, sofern die Prüfungen nicht durch unser Personal durchgeführt werden, besonderer haftungsrechtlich-vertraglicher Voraussetzung.

  • Eintankspülmaschinen-Prüfung nach DIN 10512

    Gewerbliche Eintankspülmaschinen

    Neben den täglichen Routineprüfungen dieses Maschinentyps und der entsprechenden Vorbereitung des Spülgutes (z.B. kein Antrocknen von Resten, Vorweichen von Bestecken, Sichtprüfungen) ist in hygienesensiblen Bereichen, wie z.B. Krankenhaus, Alten- und Pflegeheimen, eine mikrobiologische Kontrolle nach DIN 10512 erforderlich. Für diese Prüfungen bieten wir Komplett-Prüfsets, die Abklatschnährmedien und optional Bioindikatoren enthalten.

    Wie bei Mehrtankspülmaschinen können auch bei Eintankspülmaschinen Datenlogger für die Aufzeichnung von Verfahrensparametern hilfreich sein, da sie ggf. Daten zur Fehleranalyse bereitstellen.

  • Steckbeckenspülen-Prüfung nach DIN 15883

    Diese Aufbereitungsanlagen für Medizinprodukte (Steckbecken/Urinflaschen) unterliegen der aktuellen Normenreihe DIN 15883 für die thermisch desinfizierende Aufbereitung. Die spezielle Norm für diese Geräte definiert die maschinelle Aufbereitung von Behälter/Utensilien für menschliche Ausscheidungen.

    Die Reinigungsprüfung erfolgt durch den Einsatz von Testplatten aus nichtrostendem Stahl mit einer aufgetragenen und angetrockneten Testkeimsuspension mit 105 Testkeimen pro Platte. Während des Aufbereitungsprozesses müssen die Testkeimsuspension vollständig abgewaschen und die Keime durch den Desinfektionsprozess abgetötet werden.

    Der mikrobiologische Aufbereitungserfolg ist erbracht, wenn keine Testkeime im Laboransatz mehr nachweisbar sind.

    Durch die thermoelektrische Aufzeichnung des Temperaturverlaufes lässt sich anschließend der A0-Wert berechnen. Dieser dient als Indikator für die Abtötung von Mikroorganismen in Desinfektionsverfahren mit feuchter Hitze.

    Ein A0-Wert von 600 entspricht einer Haltezeit von 1 Minute bei 90°C. Bakterien (inkl. Mykobakterien), thermolabile Viren oder Pilze werden hier abgetötet (Wirkbereich A). Thermoresistente Viren wie z.B. Hepatitis B-Viren, benötigen jedoch einen A0-Wert von 3000 (Wirkbereich B).

    Wir stellen Ihnen Testkeimplatten sowie die erforderlichen Haltesysteme zum Einsatz in Aufbereitungsautomaten zur Verfügung. Die Bereitstellung programmierter Aufzeichnungssysteme für die Temperaturaufzeichnung bedarf besonderer haftungsrechtlich-vertraglicher Voraussetzung, sofern die Prüfungen nicht durch unser Personal durchgeführt werden.

  • Endoskope - Mikrobiologische Prüfung der manuellen Aufbereitung

    In der RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ wird die hygienisch-mikrobiologische Kontrolle der Endoskop-Aufbereitung beschrieben. Diese Prüfung gehört zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Endoskop-Aufbereitung.

    Für die mikrobiologische Probenahme werden folgende Verfahren eingesetzt:

    • Durchspülen der Endoskopkanäle
    • Abstriche an schwer zugänglichen Stellen der Endoskope

    Die Proben werden in unserem Labor auf nicht erwünschte Indikatorkeime, wie E. coli / coliforme Keime, Enterokokken, Staphylococcus aureus oder vergrünenden Streptokokken untersucht.

    Das RKI empfiehlt diese Prüfung vierteljährlich durchzuführen. Werden mehrere Endoskope eingesetzt, sind an den Prüfterminen je ein Endoskop jeder Art und mindestens zwei mit jeweils gleichem Verfahren aufbereitete Endoskope für die Probenahme einzuplanen.

  • Trinkwasserprobenahme nach TVO

    Wir führen für Sie Trinkwasserprobenahmen im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TVO) durch. Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit einem Trinkwasserlabor zusammen, bei dem auch unsere Probenehmer im Rahmen der Akkreditierung angemeldet sind.

    Die Beprobung durch unsere Probenehmer wird aktuell nur regional durchgeführt. Zu unseren Kunden zählen Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Proben werden am Entnahmetag an das mit uns zusammenarbeitende akkreditierte Trinkwasserlabor übergeben.

  • Trinkbrunnen-Prüfung nach DIN 6650-8

    Auch wenn der Name der zu überwachenden Geräte die Anwendung der Trinkwasserverordnung (TVO) implizieren könnte, so verhält es sich bei Trinkbrunnen i.d.R. anders:

    Nach §2 Anwendungsbereich der TVO, gilt diese nicht bei:

    Wasser, das

    a. sich in einem weiterführenden Apparat befindet, der

    aa) zwar an die Trinkwasser-Installation angeschlossen ist, aber entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist und

    bb) mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Sicherungseinrichtung ausgestattet ist und

    b) sich in Fließrichtung hinter der Sicherungseinrichtung nach Buchstabe a Doppelbuchstabe bb befindet.

    Quelle: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

    Sobald Wasser aus einer Trinkwasserleitung in ein Gerät fließt, um dort „behandelt“ zu werden, sei es gekühlt, „spritzig“ carbonisiert oder einfach nur „still“ gekühlt als Getränk bereitgestellt zu werden, ist es ein Lebensmittel und unterliegt der EU-Lebensmittelverordnung.

    Im Unterschied zur TVO kann hier der Betreiber selbst die Probe(n) entnehmen und an ein Labor seiner Wahl senden oder überbringen. Auch unterscheidet sich der Untersuchungsumfang der Proben deutlich von dem der TVO: Es werden keine Keimzahlen pro ml ermittelt und Indikatorkeime nicht in den TVO-typischen 100 ml untersucht, sondern in 250 ml. Dabei wird Wert auf die Abwesenheit von den typischerweise in solchen Geräten vorfindbaren Keimen wie Escherichia coli, coliformen Keimen, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Clostridien gelegt. Entsprechend hoch ist für diese Prüfung die Probenmenge: Sie liegt bei 1 Liter Wasser.

    Auf Wunsch können wir selbstverständlich auch die Keimzahl bei pro ml für Sie untersuchen.

  • Badebeckenwasser-Prüfung

    Die kontinuierliche Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß DIN 19643 gewährleistet bei entsprechender Anwendung die geforderte Hygienequalität. Die Betreiber sind zur regelmäßigen Kontrolle der geforderten Hygieneparameter verpflichtet und müssen den Aufsichtsbehörden periodisch aktuelle Analyseergebnisse vorlegen.

    Neben hygienisch-mikrobiologischen Analysen des Beckenwassers auf entsprechende Indikatorkeime sind chemisch-physikalische Prüfungen erforderlich. Sie umfassen nicht nur das Beckenwasser selbst, sondern auch die Zwischenschritte des Aufbereitungszyklus. Das Spektrum der Gesamtuntersuchung ist abhängig von der Art der Wasseraufbereitung. Schwimm- oder Therapiebecken werden mindestens vierteljährlich gemäß der Parameterliste der Norm beprobt.

  • Tretbecken-Prüfung

    Tretbeckenwasser ohne permanenten Wasseraustausch unterliegt während der Nutzung einer kontinuierlichen Keimanreicherung.

    Neben der klar geregelten hygienisch-desinfizierenden Aufbereitung der gesamten Beckenanlage nach Nutzungsende kann auch eine moderate Anfangschlorung zum Nutzungsbeginn die Gesamt-Nutzungszeit verlängern.

    In Gesundheitseinrichtungen, die über derartige Reha-Bereiche verfügen, ist aus krankenhaushygienischer Sicht ein transparentes Monitoring mit mikrobiologischen Wasseruntersuchungen des Tretbeckenwassers notwendig.

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