Pflegeeinrichtungen

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Leistungen für Altenheime und Pflegeeinrichtungen

Wie für Krankenhäuser bieten wir auch für Pflegeeinrichtungen Labordienstleistungen und Trinkwasserprobenahmen an. 

Zu den typischen Leistungen in Pflegeeinrichtungen gehören die Prüfung von Waschmaschinen, Steckbeckenspülmaschinen oder auch Eintank/Mehrtankspülmaschinen im Bereich der Küche.

Ein Auszug unserer Leistungen für Alten- und Pflegeheime:

  • Trinkwasserprobenahme nach TVO
  • Waschmaschinen - Läppchentest / VAH-Methode
  • Steckbeckenspülmaschinen-Prüfung nach DIN 15883
  • Mehrtankspülmaschinen-Prüfung nach DIN 10510
  • Eintankspülmaschienen-Prüfung nach DIN 10512

Unsere Leistungen für Pflegeeinrichtungen

Profitieren Sie von unserer Zuverlässigkeit, Qualität und fairer Preisgestaltung. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an.

  • Trinkwasserprobenahme nach TVO

    Wir führen für Sie Trinkwasserprobenahmen im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TVO) durch. Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit einem Trinkwasserlabor zusammen, bei dem auch unsere Probenehmer im Rahmen der Akkreditierung angemeldet sind.

    Die Beprobung durch unsere Probenehmer wird aktuell nur regional durchgeführt. Zu unseren Kunden zählen Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Proben werden am Entnahmetag an das mit uns zusammenarbeitende akkreditierte Trinkwasserlabor übergeben

     

  • Waschmaschinen VAH-Methode / Läppchentest

    Die Aufbereitung von Berufskleidung aus Gesundheitseinrichtungen unterliegt besonderen Anforderungen entsprechend der RKI-Richtlinie (Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“). Daher lassen Altenheime und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter-Schutzkleidung häufig extern aufbereiten. Der jeweilige Dienstleister muss entsprechend nachweisen, dass er nach den Anforderungen der Richtlinie aufbereitet.

    Werden im kleinen Maßstab dennoch innerhalb einer Einrichtung Berufskleidung, textile Hilfsmittel usw. gewaschen und wieder zur Verfügung gestellt, muss die Einrichtung nachweisen, dass der Aufbereitungsprozess in Analogie zur RKI-Richtlinie erfolgt.

    Neben hygienisch adäquaten räumlichen Bedingungen, die in Zusammenarbeit mit der Hygieneabteilung zu verifizieren sind, sind die Waschmaschinen und die genutzten Programme bezüglich ihrer Leistung zu prüfen. Sie müssen gewährleisten, dass die aufbereitete Wäsche frei von Keimen ist, die Infektionen auslösen können.

    Bei uns kommen hierzu mikrobiologische Testverfahren zum Einsatz, die den Anforderungen der VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.) entsprechen. Bei der Auswertung der Proben wird neben den eingesetzten Testkeimen auch auf das Vorhandensein von Pseudomonas aeruginosa getestet. Sollte der Nachweis dieses problematischen Hospitalismuserregers positiv sein, teilen wir Ihnen das mit und beraten Sie gerne über mögliche Schritte zur Sanierung der Maschine.

    Diese Testsysteme können bei uns angefordert werden. Wie bei den meisten mikrobiologischen Prüfverfahren von maschineller und manueller desinfizierender Aufbereitung werden diese Tests in halbjährlichem Abstand durchgeführt.

  • Steckbeckenspülen-Prüfung nach DIN 15883

    Diese Aufbereitungsanlagen für Medizinprodukte (Steckbecken/Urinflaschen) unterliegen der aktuellen Normenreihe DIN 15883 für die thermisch desinfizierende Aufbereitung. Die spezielle Norm für diese Geräte definiert die maschinelle Aufbereitung von Behälter/Utensilien für menschliche Ausscheidungen.

    Die Reinigungsprüfung erfolgt durch den Einsatz von Testplatten aus nichtrostendem Stahl mit einer aufgetragenen und angetrockneten Testkeimsuspension mit 105 Testkeimen pro Platte. Während des Aufbereitungsprozesses müssen die Testkeimsuspension vollständig abgewaschen und die Keime durch den Desinfektionsprozess abgetötet werden.

    Der mikrobiologische Aufbereitungserfolg ist erbracht, wenn keine Testkeime im Laboransatz mehr nachweisbar sind.

    Durch die thermoelektrische Aufzeichnung des Temperaturverlaufes lässt sich anschließend der A0-Wert berechnen. Dieser dient als Indikator für die Abtötung von Mikroorganismen in Desinfektionsverfahren mit feuchter Hitze.

    Ein A0-Wert von 600 entspricht einer Haltezeit von 1 Minute bei 90°C. Bakterien (inkl. Mykobakterien), thermolabile Viren oder Pilze werden hier abgetötet (Wirkbereich A). Thermoresistente Viren wie z.B. Hepatitis B-Viren, benötigen jedoch einen A0-Wert von 3000 (Wirkbereich B).

    Wir stellen Ihnen Testkeimplatten sowie die erforderlichen Haltesysteme zum Einsatz in Aufbereitungsautomaten zur Verfügung. Die Bereitstellung programmierter Aufzeichnungssysteme für die Temperaturaufzeichnung bedarf besonderer haftungsrechtlich-vertraglicher Voraussetzung, sofern die Prüfungen nicht durch unser Personal durchgeführt werden.

  • Gewerbliche Spülmaschinen / Mehrtankspülmaschinen-Prüfung gemäß DIN 10544:2024 und DIN EN 17735:2023

    Mehrtankspülmaschinen sind komplexe Anlagen zur desinfizierenden Aufbereitung von Geschirr und Küchenutensilien. Die hygienische Wirksamkeit hängt unter anderem von der Qualität der Vorabräumung, den Tanktemperaturen, der Dosierung des Desinfektionsreinigers, der Durchlaufzeit und der Nutzungsdauer der Flotte ab.

    Ein hygienisch einwandfreies Ergebnis liegt dann vor, wenn die Hygieneparameter gemäß DIN 10544:2024 und DIN EN 17735:2023 erfüllt sind. Dazu zählen:

    • die ausreichende Reduktion von Testindikatorkeimen (RAMS-Indikatoren) auf Bioindikatoren,

    • die Einhaltung der Grenzwerte bei der Keimzahlbestimmung von zehn geprüften Geschirr- und Besteckteilen sowie

    • die mikrobiologische Qualität der letzten Spülflotte.

    Da diese Maschinen häufig an sieben Tagen pro Woche im Einsatz sind, können sich auch unerkannte Hygienemängel entwickeln, die nicht unmittelbar sichtbar sind. Eine Prüfung sollte daher mindestens halbjährlich erfolgen – zusätzlich auch bei begründetem Verdacht auf unzureichende Reinigungsleistung.

    Wir bieten alle für die Prüfung erforderlichen Prüfmittel als Komplettset inkl. Auswertung an.

  • Gewerbliche Eintankspülmaschinen - Prüfung nach DIN 10544:2024 und DIN EN 17735:2023

    Eintankspülmaschinen sind zentrale Komponenten in der gewerblichen Küchenhygiene und dienen der desinfizierenden Aufbereitung von Geschirr und Küchenutensilien. Die hygienische Wirksamkeit hängt unter anderem von der Qualität der manuellen Vorreinigung, den Tank- und Spültemperaturen, der Dosierung des Desinfektionsreinigers sowie der Einwirkzeit und der Nutzung der Reinigerlösung ab.

    Ein hygienisch einwandfreies Ergebnis liegt dann vor, wenn die Anforderungen der DIN 10544:2024 und DIN EN 17735:2023 erfüllt sind. Dazu zählen:

    • die ausreichende Reduktion von Testindikatorkeimen (RAMS-Indikatoren) auf Bioindikatoren,

    • die Einhaltung der Grenzwerte bei der Keimzahlbestimmung von zehn geprüften Geschirr- und Besteckteilen sowie

    • die mikrobiologische Qualität der zuletzt verwendeten Reinigerlösung.

    Da auch Eintankspülmaschinen täglich stark beansprucht werden, können sich Hygienemängel entwickeln, die äußerlich nicht erkennbar sind. Eine Überprüfung sollte daher mindestens halbjährlich, sowie bei Verdacht auf unzureichende Reinigungsleistung, durchgeführt werden.

    Wir bieten die hierfür erforderlichen Prüfmittel als Komplettset inklusive Auswertung an.

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